Aus deinem NetLine-Dienstplan wird die fertige Auswertung für deine Steuersoftware.
In unter 5 Minuten. Wir lesen deine Dienstpläne aus NetLine, CrewLink oder PDF — und liefern Verpflegungspauschalen, Werbungskosten und Reisekosten als Datensatz, den du direkt in WISO, Datev oder ELSTER übernimmst.
- Hosting in Deutschland
- DSGVO-konform
- Von Piloten entwickelt
Alle deutschen Airlines
AeroLogic, Lufthansa Group, Eurowings, Condor, DHL/EAT — automatisch erkannt.
Verpflegung automatisch
§9 Abs. 4a EStG, BMF-Auslandstagessätze, 24h- und 8h-Regel — alles berechnet.
Prüfsichere Belege
ELSTER-konformer PDF-Bericht mit Einzelnachweisen — direkt fürs Finanzamt.
So funktioniert's
Drei Schritte vom Dienstplan-PDF zum prüfsicheren Bericht — keine manuelle Eingabe, keine Excel-Listen, keine Konfiguration.
PDF hochladen
Lade deinen NetLine-/CrewLink-Export oder das Monatsplan-PDF hoch. Verschlüsselt übertragen, in Deutschland gehostet.
Auswertung prüfen
Wir erkennen alle Tagestypen, Layover und Auslandsanteile — du kontrollierst die Kalenderübersicht.
Bericht herunterladen
Prüfsicherer PDF-Bericht für ELSTER, Steuerberater oder direkt fürs Finanzamt — inklusive Einzelnachweisen.
Welche Airlines werden unterstützt?
NetLine, CrewLink und gängige PDF-Formate werden automatisch erkannt. Fehlt deine Airline?
Sicherheit & DSGVO
Deine Dienstpläne enthalten sensible Daten. Wir behandeln sie wie ein Steuerberater — nicht wie ein Tech-Startup.
Hosting in Deutschland
Server bei einem deutschen ISO-27001-zertifizierten Anbieter. Keine US-Cloud, kein CLOUD-Act.
Ende-zu-Ende verschlüsselt
TLS 1.3 beim Transport, AES-256 at-rest. Dienstpläne werden nach Auswertung automatisch gelöscht.
Keine Drittweitergabe
Kein Tracking, kein Profiling, keine Werbenetzwerke. Deine Daten verlassen unsere Infrastruktur nie.
Export & Löschung
Jederzeit alle Daten als ZIP exportieren oder den Account inklusive aller Spuren restlos löschen.
FAQ für Cockpit-Crew
Gilt mein Heimatflughafen als erste Tätigkeitsstätte?
Ja, in der Regel ist dein Standortflughafen (z.B. FRA, MUC, LEJ) die erste Tätigkeitsstätte. Alle Wege dorthin sind mit der Entfernungspauschale absetzbar, alles darüber hinaus zählt als Auswärtstätigkeit mit vollen Reisekosten.